| Voraussetzungen für die HNO Praxis |

SCS Software Computer Solutions GmbH
Wermbachstr. 50-52
63739 Aschaffenburg
Telefon: +49 6021 / 42943-0
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Folgende Voraussetzungen sind für die Eigennutzung zu erfüllen:
Das heißt, Sie haben im Rahmen Ihres Studiums eine Röntgenausbildung erworben – und erfüllen bereits die wichtigsten Voraussetzungen! Zur Vervollständigung benötigen Sie lediglich noch die DVT-Fachkunde HNO, um die digitalen Aufnahmen auch richtig auswerten und das Gerät sicher bedienen zu können. Information und Termine finden Sie hier: www.hnoFachkunde.de Dann haben Sie selbst entschieden, ob Sie eine Röntgenausbildung während Ihres Studiums absolvierten, denn nach 1987 ist die Röntgenausbildung nicht mehr obligatorischer Bestandteil des Studiums. Wenn Sie die klassische Röntgenausbildung besitzen, benötigen Sie lediglich noch die DVT-Fachkunde HNO, um die digitalen Aufnahmen richtig auswerten und das Gerät sicher bedienen zu können. Diese lässt sich in einem mehrtägigen Kurs erwerben – zum Beispiel hier: www.hnoFachkunde.de |