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Praxis-Voraussetzungen
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Folgende Voraussetzungen sind für die Eigennutzung zu erfüllen:


a) Sie haben Ihre Approbation vor 1987 erlangt?

Das heißt, Sie haben im Rahmen Ihres Studiums eine Röntgenausbildung erworben – und erfüllen bereits die wichtigsten Voraussetzungen! Zur Vervollständigung benötigen Sie lediglich noch die DVT-Fachkunde HNO, um die digitalen Aufnahmen auch richtig auswerten und das Gerät sicher bedienen zu können.
Die DVT-Fachkunde HNO können Sie in einem mehrtägigen Kurs erwerben.

Information und Termine finden Sie hier:  www.hnoFachkunde.de

b) Sie haben Ihre Approbation nach 1987 erlangt?

Dann haben Sie selbst entschieden, ob Sie eine Röntgenausbildung während Ihres Studiums absolvierten, denn nach 1987 ist die Röntgenausbildung nicht mehr obligatorischer Bestandteil des Studiums.

Wenn Sie die klassische Röntgenausbildung besitzen, benötigen Sie lediglich noch die DVT-Fachkunde HNO, um die digitalen Aufnahmen richtig auswerten und das Gerät sicher bedienen zu können.

Diese lässt sich in einem mehrtägigen Kurs erwerben – zum Beispiel hier: www.hnoFachkunde.de

Wenn Sie NICHT im Besitz einer Röntgenausbildung sind, benötigen Sie zusätzlich den Kenntniskurs und Grundkurs sowie einen entsprechenden Sachkundekurs Strahlenschutz.