Perspektive DVT – „FAQ aus der Technik: Die Voraussetzungen für den Betrieb (4/6)“

Lena SimmerlExtremitätendiagnostik, Publikationen


Perspektive DVT –
„FAQ aus der Technik: Die Voraussetzungen für den Betrieb“


Die häufigsten Fragen zum technischen Betrieb der SCS Bildgebung


Vor der Implementierung des SCS MedSeries® H22 gibt es viele wichtige Fragen, die während der eigenständigen Recherche und der nachfolgenden Beratung immer wieder auftreten. Neben den finanziellen sollen auch die technischen Aspekte genau abgeklärt werden, um eine reibungslose Implementierung und anschließende Nutzung zu ermöglichen. Wir haben die häufigsten Fragen zusammengestellt, die uns seitens der Interessenten regelmäßig erreichen und auf die wir detailliert eingehen wollen. Der folgende Beitrag ist ein Auszug aus dem Artikel „FAQ aus der Technik – Die häufigsten Fragen zum technischen Betrieb der SCS Bildgebung“ aus dem SCS Society Magazin 7.


Image

Welche Voraussetzungen benötige ich als Arzt um die SCS Bildgebung zu betreiben? Und welche braucht das Assistenz-Personal für die Erstellung?

Der eigenständige Betrieb der 3-D-Bildgebung setzt bei den Ärzten die Fachkunde DVT voraus. Um diese zu erlangen, muss zuvor der Spezialkurs „Digitale Volumentomographie“ absolviert werden. Zu diesem ist man zugelassen, wenn man den Spezialkurs „Röntgendiagnostik“ bereits abgeschlossen hat. Der Spezialkurs „Digitale Volumentomographie“, der 8 Stunden umfasst, bildet die Erweiterung der theoretischen Kenntnisse in der Röntgendiagnostik. Neben dem theoretischen Wissen ist auch die Sachkundegewinnung für den DVT-Betrieb erforderlich. Diese erwirbt der auszubildende Arzt unter Anleitung eines fachkundigen Anwenders. Hat der nun ausgebildete Arzt die Teilnahmebescheinigung für den Spezialkurs „Digitale Volumentomographie“ und die Sachkunde DVT erhalten, kann er diese bei der Ärztekammer einreichen, die nach Prüfung der Dokumente die Fachkundebescheinigung ausstellt. Dieses Dokument ist dann die Bestätigung, die SCS Bildgebung eigenständig in der Praxis betreiben zu dürfen.

Für eine qualitätsgesicherte Bedienung durch die Assistenz muss sichergestellt werden, dass sich das Fachpersonal Kenntnisse im Strahlenschutz angeeignet hat, die es dazu in die Lage versetzt, Röntgenuntersuchungen im Auftrag des fachkundigen Arztes durchzuführen. Dafür reicht der erfolgreiche Abschluss des Kurses zum Erwerb der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz. Sowohl für den Arzt als auch für die Assistenz ist vor der Inbetriebnahme die abschließende Einweisung durch die SCS Technik die Voraussetzung für den eigenständigen Gerätebetrieb in der eigenen Praxis.



Beitragsserie zum Thema: "FAQ aus der Technik – Die häufigsten Fragen zum technischen Betrieb der SCS Bildgebung"

Die Aufnahmedauer (1/6)
Die Raumanforderung (2/6)
Der Raumbedarf (3/6)
Die Voraussetzungen für den Betrieb (4/6)
Die Strahlenhygiene (5/6)
Das Indikationsspektrum (6/6)