DVT-Diagnostik im HNO-Bereich – Wirtschaftliche Aspekte

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DVT-Diagnostik im HNO-Bereich – Wirtschaftliche Aspekte

Montag, 18.05.2020


Die digitale Volumentomographie (DVT) ermöglicht HNO-Ärzten mit Fachkunde DVT [1,2] die selbstständige Indikationsstellung, Durchführung, Befundung und Abrechnung der 3-D-Schnittbildgebung. Die Einführung der 3-D-Bildgebung ermöglicht eine Diagnostik mit hoher Diagnosesicherheit (bei deutlich geringerer Strahlenbelastung als die klassische CT-Bildgebung). Im Folgenden werden die Abrechnungsmöglichkeiten der modernen DVT-Diagnostik für die HNO-Heilkunde dargestellt.

Die klinischen und praktischen Vorteile der 3-D-Bildgebung mit der DVT

Die HNO Praxis am Neckar verfügt über den digitalen Volumentomographen SCS MedSeries H30, der der eigenen Praxis oder Klinik völlig neue Diagnosemöglichkeiten bietet: Der enorm hohe Informationsgehalt der 3-D-Schnittbildaufnahmen, mit einer räumlichen Auflösung von bis zu 0,075 mm, resultiert – auf Basis der damit verbundenen Bildinformation – in einer sehr hohen diagnostischen Sicherheit. Die Möglichkeit zur Anfertigung einer 3-D-Aufnahme in der HNO bringt ein deutliches Plus an Information in der Diagnostik der NNH, der Nase, des Mittelohrs, des Felsenbeins, sowie der Kiefergelenke.

Bemerkenswert ist auch die besonders hohe Strahlenhygiene des von uns eingesetzten DVT, denn die Strahlendosis für den Patienten liegt um bis zu 96% unter der des klassischen CT [3,4]. Damit sind das im Strahlenschutz anzuwendende ALARA-Prinzip (As Low As Reasonably Achievable) sowie die §§ 6 und 8 des neuen Strahlenschutzgesetzes eingehalten, welche eine Diagnostik mit der geringstmöglichen Strahlenbelastung und dem höchsten Nutzen für den Patienten fordern.

Ein weiterer Patientennutzen ergibt sich außerdem ganz unmittelbar aus der sehr kurzen Aufnahmedauer von nur 20 Sekunden sowie der signifikanten Zeiteinsparung durch das Entfallen der Terminvereinbarung beim Radiologen und der erneuten Vorstellung in der HNO-Praxis.

Abrechnung der 3-D-Bildgebung mit der DVT

Die Abrechnung der 3-D-Bildgebung mit der DVT erfolgt auf Basis der Abrechnungsempfehlung der Bundesärztekammer vom 19.03.2012 [5] analog zur Computertomographie (CT) – infolge der zum CT mind. gleichwertigen Aussagekraft – nach den GOÄ-Ziffern 5370, 5376 und 5377.


GOÄ-Ziffer3-D-Röntgenleistung1,01,82,5
75Ausführlicher Befundbericht7,58 €13,64 €18,95 €
5370Digitale Volumentomographie116,57 €209,83 €291,43 €
5376Ergänzende Serie29,14 €52,45 €72,85 €
53773-D-Rekonstruktion46,63 €46,63 €46,63 €
Abrechnungsbetrag einer 3-D-Bildgebung nach GOÄ199,92 €322,55 €429,86 €


Tabelle 1: GOÄ-Abrechnungsziffern der 3-D-Bildgebung mit DVT


Da eine DVT-Untersuchung immer mit einer computergesteuerten Analyse mit nachfolgender 3-D-Rekonstruktion einhergeht, werden die beiden Ziffern 5370 und 5377 stets gemeinsam abgerechnet. Bei einer zusätzlichen Serie am gleichen Tag wird ergänzend die Ziffer 5376 angesetzt, wodurch sich bei PKV-Abrechnungen inkl. Befundbericht im Ergebnis ein durchschnittliches Honorarpotenzial von 322,55 € (1,8-facher Gebührensatz) ergibt.

Bei BG-Fällen ermöglicht die DVT-Anwendung ein Honorarpotenzial von 131,56 € (UV-GOÄ-Ziffer 5370a analog) sowie bei GKV-versicherten Patienten von 116,57 € bis 163,20 € (Abrechnung als iGeL oder auf Einzelantrag direkt mit der GKV).


Autor:

Dr. med. Andreas Horn
Arzt für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Flugmedizin, Allergologie, Umweltmedizin, Naturheilverfahren, Akupunktur, Taucherarzt (GTÜM)

HNO Praxis am Neckar

Uferstraße 8a
69120 Heidelberg